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Bevollmächtigter Vertreter (AR)?

Wenn Sie einen autorisierten Vertreter in der Europäischen Union für Produkte mit CE-Kennzeichnung oder im Vereinigten Königreich für Produkte mit UKCA-Kennzeichnung benötigen, suchen Sie nicht weiter, die CE-Kennzeichnungsbehörde ist Ihr Berater und gesetzlicher Vertreter in der EU, im Vereinigten Königreich. Wir können Ihre technischen Konstruktionsdateien auf dedizierten Festplatten speichern, wobei die Datenschutzanforderungen eingehalten werden.

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ÃœBERBLICK

 

Im Zusammenhang mit der Produktkonformität ist ein autorisierter Vertreter (AR) eine Einzelperson oder eine Geschäftseinheit, die als autorisierte Kontaktstelle im Namen eines Herstellers fungiert, der seinen Sitz außerhalb des Landes hat, für das das Produkt verkauft (oder platziert) wird in den meisten Fällen auf dem Markt, auch wenn es sich nicht um einen Verkauf handelt).

 

Ein Hersteller kann überall ansässig sein, aber er muss einen Vertreter mit Sitz in der Europäischen Union haben, um seine Produkte in Europa zu verkaufen. Dasselbe gilt für diejenigen, die Produkte im Vereinigten Königreich verkaufen – es muss einen Vertreter mit Sitz im Vereinigten Königreich geben. Ein Vertreter:

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  • Ãœberprüft die CE-Kennzeichnung/ UKCA-Kennzeichnung

  • Registrierung als EU/UK-Kontaktstelle

  • Stellt die Verfügbarkeit von technischen Dateien sicher

  • Zusammenarbeit mit Behörden

 

Die CE-Kennzeichnung bleibt natürlich eine Anforderung für die meisten Produkttypen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, während die neuen UKCA-Kennzeichnungsanforderungen im Vereinigten Königreich verwendet werden. Die CE-Kennzeichnungsbehörde kann auf Wunsch des Herstellers die technische Dokumentation zusammenstellen, um nachzuweisen, dass der Hersteller die Einhaltung der CE-Kennzeichnungsrichtlinien oder der UKCA-Gesetzgebung im Vereinigten Königreich nachgewiesen hat

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Die CE-Kennzeichnungsbehörde kann die Erklärung erstellen, die der Kunde unterschreiben muss, und kann auch die Verwendung seiner EU-Adresse und Kontaktdaten lizenzieren, damit die zuständigen EU-Stellen bei Bedarf Kontakt aufnehmen können, um Anfragen zu stellen. In diesem Modus stellen wir die Verbindung zwischen EU-Stellen wie der Durchsetzungsbehörde, der Marktüberwachungsbehörde usw. und dem ursprünglichen Hersteller/Lieferanten her, der außerhalb der EU ansässig ist.

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Ist die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters zwingend erforderlich?

 

 Die Ernennung eines autorisierten Vertreters (AR) ist optional. Hersteller sind verpflichtet, einen Wirtschaftsbeteiligten innerhalb der EU zu identifizieren, aber es muss nicht unbedingt ein AR sein – es könnte ein Importeur oder ein Fulfillment-Dienstleister sein

 

Einige der EU-Richtlinien verlangen, dass der Hersteller oder sein AR seinen Namen und seine Adresse auf der Erklärung angibt, andere besagen, dass der Hersteller und die AR-Details vorhanden sein müssen. Die folgende Tabelle fasst einige der allgemeinen Direktiven zusammen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EU-Leitfaden: https://ec.europa.eu/docsroom/documents/48334


Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020:  https://www.legislation.gov.uk/eur/2019/1020/contents
 

UK-Leitfaden:  https://www.gov.uk/government/publications/eu-regulation-20191020-on-market-surveillance-and-compliance-of-products

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